§57a Gutachten ("Pickerl") für PKW und LKW in Neunkirchen

Die gesetzlich vorgesehene Pickerl-Überprüfung nach §57a des Kraftfahrgesetzes dient zur Feststellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges. Wir führen alle dafür notwendigen Überprüfungen in unserer Werkstatt fachgerecht und zeitnah für Sie durch.


Was wird beim Pickerl überprüft?

In unserer Werkstatt kontrolliert werden Bremsanlage und Lenkung, Achsen, Räder, Reifen und Radaufhängung, Fahrgestell und Karosserie, Fenster, Innen- und Außenspiegel sowie die Beleuchtung, alle elektrischen Systeme, die Vorschriftmäßigkeit der Ausstattung sowie die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs. Die §57a-Überprüfung dient Ihrer eigenen und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

Weiters bieten wir Ihnen die Überprüfung für gebremste Anhänger an.


§57a-Gutachten für LKW

Neben den §57a- „Pickerl“-Gutachten für PKW führen wir auch §57a-Überprüfungen für LKW inkl. Anhänger und Tieflader sowie Ladebordwandüberprüfungen durch. Nach erfolgter Kontrolle stellen wir die Prüfplakette aus. Sollten Reparaturen erforderlich sein, führen wir sie auf Wunsch gleich für Sie durch. Bitte achten Sie darauf, zeitnah einen Termin in unserer Werkstatt in Neunkirchen zu vereinbaren.