AGB
Pfeifer GmbH
Bedingungen
für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen. Erarbeitet von Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker und Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs. Ausgabe X000X 2008-Gültig für die Mitglieder des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie Österreichs und der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechnik.
1.Kostenvoranschlag
(1.1) Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
(1.2) Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung der Einzelposten Material, Arbeit etc.
(1.3) Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches wird nach dem Werkstätten-Stundensatz verrechnet. Dieses Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Tell des Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich erteilten Auftrag im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages entspricht.
2. Tauschaggregate
(2.1) Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die vom Auftraggeber beigestellten Aggregate keinen ungewöhnlichen Schaden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind. Diese Eigenschaft wird Vertragsinhalt.
3. Probefahrten
(3.1) Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie Probe- und Oberstellungs- arten-unter Verwendung von Probefahrt oder Oberstellungskennzeichen durchzuführen.
4. Zahlungen
(4.1) Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren hat bar Zug um Zug gegen Übergabe zu erfolgen. Soweit vom Auftragnehmer im Einzelfall Zahlung durch Wechsel, Scheck etc. akzeptiert wird, erfolgt dies zahlungshalber und es gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers
(4.2) Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen des Auftragnehmers steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung die im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
5. Abstellung von Fahrzeugen
(5.1) Wird ein Fahrzeug vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung an diesem Werktag abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem, dem Abholungstermin bzw. der Verständigung von der Fertigstellung folgenden Tag für das Abstellen des fertig Instand gesetzten Fahrzeuges eine Stellgebühr laut Aushang pro angefangenen Kalendertag zu verrechnen.
(5.2) Ebenso kann der Auftragnehmer das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Auftraggebers einem Drittverwahrer übergeben.
6. Altteile
(6.1) Ersetzte Altteile-ausgenommen Tauschteile-sind vom Auftragnehmer bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin, jedenfalls bis zur fertigen Instandsetzung des Fahrzeugs aufzubewahren. Der Auftraggeber kann deren Herausgabe bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin bzw. mangels eines solchen bis Verständigung von der Fertigstellung verlangen. Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Auftraggebers, welche spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Altelle zu entsorgen.
(6.2) Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.
7. Eigentumsvorbehalt
(7.1) Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Recht zur Zurückbehaltung des Reparaturgegenstands
(8.1) Dem Auftragnehmer steht wegen all seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Auftraggeber verschuldeten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu
(8.2) Forderungen des Auftraggebers auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann der Auftragnehmer bis vollständiger Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede gemäß (4.1) entgegenhalten.
9. Behelfsreparaturen
(9.1) Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.
10. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung
(10.1) Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
(10.2) Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb zu überstellen. Unternehmerische Auftraggeber tragen die Gefahr der Übersendung gegenüber Verbrauchern beträgt diese der Auftragnehmer. Ist eine Überstellung untunlich, besonders weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist der Auftragnehmer ermächtigt, die Oberstellung auf seine Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb veranlassen
(10.3) Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Garantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
11. Schadenersatz
(11.1) Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm aus Anlass der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind.
(11.2) Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(11.3) Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des vom Auftragnehmer übernommenen Reparaturgegenstandes (11.3) Befinden sich Gegenstände im Fahrzeug, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind, trifft den Auftragnehmer die Obliegenheit, auf diese gesondert hinzuweisen.
(11.4) Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche bleiben unberührt.
12. Erfüllungsort
(12.1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Datenschutzerklärung:
Unser Unternehmen speichert die Daten der Kunden zum Zweck der Durchführung der von diesen erteilten Aufträgen.
Die Kunden erteilen hiermit ihre Einwilligung, dass die von ihnen bekanntgegeben Daten wie: Familien- und Vorname, akademischer Grad, Adresse, Geburtsdatum, Beruf Ausweisdaten, Bankverbindung, Zeichnungs- oder Vertretungs-Befugnis, Kfz Daten inkl. Kennzeichen, sowie sonstige personenbezogene Daten, die der Kunde oder Dritte unserem Unternehmen bei der Vertragsanbahnung oder während des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellen, seitens unseres Unternehmens gespeichert werden können.
Daten welche im Rahmen einer behördlichen Überprüfung (z. B. 957a KFG) erhoben werden, werden in jedem Fall an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Die gespeicherten Daten werden darüber hinaus nur für eigene Marketing- und Werbezwecke verwendet.
Diese Daten der Kunden werden grundsätzlich nicht nach Beendigung des Vertrags-Auftragsverhältnisses gelöscht. Die Daten der Kunden werden in jedem Fall so lange gespeichert, als dies zur Erfüllung vertraglicher bzw. gesetzlicher Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt nur über ausdrücklichen Antrag des Kunden.
Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten Kunden haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personen- bezogenen Daten zu widerrufen.
Sind Kunden der Auffassung, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstoßt oder datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Kunden über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden. Unser Unternehmen übernimmt keine wie Immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von ihm verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte.